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Rechtliches

Allgemeine Vermietbedingungen

1. Fahrzeugführer

1.1. Zur Führung des im Mietvertrag bezeichneten Fahrzeugs ist ausschließlich die dort ausdrücklich benannte Person berechtigt.

1.2. Sollen weitere Personen zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt werden, sind diese dem Vermieter vorab anzugeben. Die Freigabe erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter (maximal zwei zusätzliche Fahrer).

1.3. Voraussetzung für das Führen des Fahrzeugs ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein ununterbrochener Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis von mindestens einem Jahr. Abweichungen je nach Fahrzeugklasse bleiben vorbehalten und werden im jeweiligen Mietvertrag festgelegt. Mieter und Zusatzfahrer haben ihre Fahrerlaubnis vor Vertragsabschluss vorzulegen.

1.4. Der Vermieter ist berechtigt, die Nutzung des Fahrzeugs an weitere Bedingungen zu knüpfen, sofern diese dem Mieter vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurden.

1.5. Wird das Fahrzeug ohne Zustimmung des Vermieters an nicht berechtigte Dritte überlassen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 € erhoben.

2. Übergabe des Fahrzeugs

2.1. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe sorgfältig zu überprüfen. Sämtliche erkennbaren Schäden sind unverzüglich schriftlich im Mietvertrag oder in einem ergänzenden Protokoll festzuhalten.

2.2. Für sichtbare Schäden, die bei Übergabe nicht dokumentiert wurden, gilt die Vermutung, dass diese während der Mietzeit entstanden sind und vom Mieter zu vertreten sind.

3. Nutzung des Fahrzeugs

3.1. Der Mieter verpflichtet sich zu einem pfleglichen, sachgerechten und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Fahrzeug.

3.2. Notwendige Kontrollmaßnahmen sind regelmäßig durchzuführen, insbesondere hinsichtlich des Kühlwassers, Motoröls, der Bremsflüssigkeit sowie des Reifendrucks.

3.3. Die Nutzung von Race-, F1- oder Launch-Control-Funktionen ist ausdrücklich untersagt. Jeder festgestellte Verstoß wird mit 300 € pro Nutzung geahndet. Die entsprechenden Daten werden durch die Fahrzeugsoftware gespeichert und regelmäßig ausgewertet.

3.4. Driften ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung muss der Mieter für vier neue Reifen aufkommen.

4. Mietdauer

4.1. Die Mindestmietdauer beträgt eine Stunde. Wird der vereinbarte Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, verlängert sich der Mietvertrag automatisch für jede angefangene 24-Stunden-Periode um einen weiteren Tag. Der entsprechende Tagesmietpreis ist vom Mieter zu entrichten.

5. Untersagte Nutzung

5.1. Die Nutzung des Fahrzeugs ist insbesondere untersagt:

– zum Transport gesetzlich verbotener oder gefährlicher Güter
– zur gewerblichen oder entgeltlichen Personenbeförderung
– bei Überschreitung der zugelassenen Personenzahl
– bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts
– zur Durchführung von Fahrunterricht
– zum Ziehen oder Anschieben anderer Fahrzeuge
– bei nicht funktionsfähigem Kilometerzähler
– bei vorliegenden technischen Mängeln oder Defekten
– bei ungültiger oder entzogener Fahrerlaubnis
– außerhalb befestigter Straßen innerhalb Deutschlands sowie außerhalb genehmigter Länder

Eine Nutzung außerhalb Deutschlands bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

5.2. Jegliche Nutzung im Rahmen motorsportlicher Veranstaltungen (z. B. Rennen, Rallyes, Trainingsfahrten oder Offroad-Aktivitäten) ist untersagt.

5.3. Das Fahrzeug darf nicht geführt werden, wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrers eingeschränkt ist, insbesondere durch Alkohol, Drogen oder Medikamente.

5.4. Veränderungen am Fahrzeug, insbesondere technische Umbauten oder Modifikationen, sind unzulässig.

5.5. Eine Weitergabe, Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

5.6. Das Deaktivieren von elektronischen Sicherheitssystemen (z. B. ESP, ABS) ist ausdrücklich verboten.

6. Pflichten bei Pannen oder Defekten

6.1. Pannen oder technische Defekte sind unverzüglich, nach Möglichkeit schriftlich und unter Angabe des aktuellen Standorts, dem Vermieter mitzuteilen.

6.2. Reparaturen dürfen ausschließlich in autorisierten Vertragswerkstätten erfolgen und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

6.3. Bei nicht durch den Mieter verursachten Schäden werden nachgewiesene Reparaturkosten gegen Vorlage entsprechender Belege erstattet.

6.4. Bei unsachgemäßer oder vertragswidriger Nutzung haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.

6.5. Verzögert sich die Rückgabe aufgrund von Reparaturmaßnahmen, ist der anteilige Mietpreis weiterhin zu entrichten, es sei denn, der Schaden wurde nicht durch den Mieter verursacht.

6.6. Ansprüche des Mieters auf Ersatzfahrzeug, Mietminderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

6.7. Der Verlust, die Entziehung oder Ungültigkeit der Fahrerlaubnis ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

6.8. Das Fahrzeug ist jederzeit ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

7. Versicherungen

7.1. Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflicht- sowie Vollkaskoversicherung. Die Höhe der Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.

7.2. Verweigert die Versicherung ihre Leistung ganz oder teilweise aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Mieters, haftet dieser in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.

7.3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere:

– Schäden infolge vertragswidriger oder unerlaubter Nutzung
– Mietausfallschäden
– Schäden an bestimmten Fahrzeugteilen (z. B. Reifen, Innenausstattung, elektronische Komponenten)
– Schäden durch höhere Gewalt, Vandalismus oder ähnliche Ereignisse

7.4. Bei Cabriolets sind zusätzlich ausgeschlossen:

– Schäden am Verdeck infolge unsachgemäßer Bedienung
– Schäden durch Belastung des Verdecks
– Schäden durch unzureichendes Verschließen bei Witterungseinflüssen

7.5. Verweigert die Kaskoversicherung ihre Leistung ganz oder teilweise und ist dies auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen, ist dieser zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet.

7.6. Unabhängig vom Versicherungsschutz ist der Mieter verpflichtet, den Nutzungsausfall des Fahrzeugs für jeden Ausfalltag zu ersetzen.

8. Verkehrsordnungswidrigkeiten

8. Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung und alle geltenden Gesetze in den Ländern, in denen das Fahrzeug genutzt wird, zu befolgen.

8.1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alle Bußgelder und Strafmandate, die während der Mietdauer anfallen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erhoben.

Der Mieter bestätigt hiermit, die Allgemeinen Vermietbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

Stand: September 2026

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